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Beitrag vom 19.02.2007
E-Mail goes business
Isabell Serauky
Die Zeiten der informellen Geschäftskorrespondenz per E-Mail sind vorbei. Seit dem 01.01.2007 gelten die gesetzlichen Formvorschriften für Geschäftsbriefe auch für den elektronischen Geschäftsverkehr
Formvorschriften im Geschäftsverkehr
Durch die Ergänzung der §§ 37a HGB, 125a HGB, 35a GmbH-Gesetz und 80 Abs. 1 Aktiengesetz hat der Gesetzgeber dem Umstand Rechnung getragen, dass immer mehr geschäftliche Korrespondenz per E-Mail geführt wird und diese dem klassischen Geschäftsbrief fast den Rang abläuft.
Nach den neuen gesetzlichen Regelungen müssen nun auch in geschäftlichen E-Mails folgende Angaben erfolgen:
Firmenbezeichnung
Rechtsform/ ggf. Geschäftsführung bzw. Vorstände und Aufsichtsratsvorsitzende
Firmenanschrift
zuständiges Handelsregister sowie die Handelsregisternummer.
Diese Formvorschriften gelten jedoch nur für Kapitalgesellschaften (GmbH und AG), in das Handelsregister eingetragene Personengesellschaften (OHG und KG) und für eingetragene Einzelkaufleute.
Alle FreiberuflerInnen, EinzelunternehmerInnen und GbRs fallen nicht unter diese Neuregelung. Allerdings sollten hier wenigstens der vollständige Name und die ladungsfähige Anschrift angegeben werden.
Autorin dieses Beitrags ist die Rechtsanwältin Isabell Serauky.
Weitere Infos und Kontakt unter: www.jurati.de